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   BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15   

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https://dejure.org/2015,9274
BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15 (https://dejure.org/2015,9274)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 5 StR 131/15 (https://dejure.org/2015,9274)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 5 StR 131/15 (https://dejure.org/2015,9274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende positive Feststellung der hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15
    Soweit sich die Urteilsgründe zudem nicht zur Therapiedauer verhalten, kann schließlich nicht beurteilt werden, ob schon vor diesem Hintergrund keine tragfähige Basis für die konkrete Therapieerfolgsaussicht besteht (BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, BGHR StGB § 64 Satz 2 nF Erfolgsaussicht 2 mwN).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15
    Die Strafkammer hat schon im Ausgangspunkt einen rechtlich unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, in dem sie auf das Kriterium der Aussichtslosigkeit abgestellt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StV 2011, 271 mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand, da die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (§ 64 Satz 2 StGB) nicht positiv festgestellt worden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14).
  • OLG Jena, 29.04.2016 - 1 OLG 121 Ss 6/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungsanforderungen hinsichtlich

    In seinen - ausdrücklich auf die vorgenannten Beschlüsse Bezug nehmenden - nachfolgenden Entscheidungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14.04.2015, 5 StR 131/15 und vom 29.04.2015, 5 StR 79/15, bei juris) hat der Bundesgerichtshof zwar jeweils angemerkt, dass "soweit sich die Urteilsgründe ... nicht zur Therapiedauer verhalten", "nicht" bzw. "auch nicht" beurteilt werden könne, ob insoweit "keine" bzw. "überhaupt eine tragfähige Basis für die konkrete Therapieerfolgsaussicht besteht".
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